Stand: 4. Oktober 2026 · Entwurf
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Plattform
KLER betreibt einen digitalen Marktplatz zur Vermittlung und Verwaltung von Reinigungsleistungen. Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Plattform durch private Kunden, Geschäftskunden und selbstständige Reinigungspartner.
2. Ausschließliche Vermittlerrolle von KLER
KLER ist kein Reinigungsbetrieb, beschäftigt die eingesetzten Reinigungskräfte nicht und erbringt die gebuchte Reinigung nicht selbst. Der Vertrag über die Reinigungsleistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden beziehungsweise Geschäftskunden und dem ausgewählten Reinigungspartner zustande. KLER wird nicht Partei dieses Leistungsvertrags.
3. Eigenständigkeit der Reinigungspartner
Reinigungspartner handeln rechtlich, wirtschaftlich und operativ eigenständig. Sie verantworten insbesondere Leistungserbringung, Personal und Beschäftigungsbedingungen, Qualifikation, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Steuern, Genehmigungen, Versicherungsschutz, Preisangaben, Qualität, Schäden und die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze.
4. KLER Verification und fortdauernde Pflichten
KLER prüft vor der erstmaligen Aktivierung die vom Reinigungspartner eingereichten Angaben und Nachweise einzeln. Diese Prüfung ist eine Stichtagsprüfung und keine Garantie für dauerhafte Zuverlässigkeit, Leistungsqualität oder fortbestehende Voraussetzungen. Der Reinigungspartner muss sämtliche Angaben und Nachweise eigenverantwortlich aktuell halten sowie Änderungen, Ablauf oder Verlust unverzüglich melden. KLER darf anlassbezogen erneut prüfen, Unterlagen anfordern und Profile bis zur Klärung pausieren oder sperren.
5. Buchung und Vertragsschluss
Vor Abschluss werden Leistung, Anbieter, Preis und wesentliche Bedingungen angezeigt. Bei B2B-Angeboten kommt der Leistungsvertrag durch Annahme des versionierten Angebots direkt zwischen Geschäftskunde und Reinigungspartner zustande. KLER nimmt keine Erklärung im Namen einer Partei ab.
6. Preise, Zahlungen und Rechnungen
Der angezeigte Kundenpreis ist der vereinbarte Endpreis, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Der Reinigungspartner bleibt Leistungserbringer und Rechnungsaussteller und kann KLER beauftragen, Rechnungen in seinem Namen und für seine Rechnung zu erstellen und zu übermitteln. Korrekturen erfolgen nachvollziehbar durch Storno oder Gutschrift.
7. Gebühren für Reinigungspartner
Reinigungspartner zahlen die vereinbarte monatliche Grundgebühr. Für KLER-Erstaufträge und Folgebuchungen gelten die bei Abschluss angezeigten paketabhängigen Gebühren. Für vor der ersten KLER-Buchung nachgewiesene eigene Kunden fällt keine Vermittlungsgebühr an; für Zahlungsabwicklung, automatisierte Rechnungsstellung und Plattformservices werden derzeit 3,5 % KLER Processing berechnet. Maßgeblich ist der gespeicherte Preis- und Herkunftsnachweis.
8. Stornierung, Reklamation und Nacharbeit
Kostenfreie Stornierung ist grundsätzlich bis 24 Stunden vor Terminbeginn möglich; danach kann eine zuvor ausgewiesene Ausfallpauschale anfallen. Beanstandungen zur Reinigung sind unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden, an den Reinigungspartner zu richten. Eine zugesagte Nacharbeit schuldet und erbringt der jeweilige Reinigungspartner.
9. Haftung
Der Reinigungspartner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für seine Leistung, sein Personal und von ihm verursachte Schäden. KLER haftet für eigene Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften; eine Haftung für die ordnungsgemäße Ausführung der vermittelten Reinigung wird nicht übernommen. Zwingende Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt.
10. Sperrung und Beendigung
KLER kann den Plattformzugang bei fehlenden, falschen oder abgelaufenen Nachweisen, Sicherheitsrisiken, Zahlungsrückständen oder erheblichen Vertragsverstößen nach Abwägung pausieren oder beenden. Gesetzliche Rechte und bereits geschlossene Leistungsverträge bleiben unberührt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Gerichtsstandvereinbarungen gelten nur, soweit gesetzlich zulässig. Änderungen dieser Bedingungen werden transparent mit Versionsstand bereitgestellt.